Anforderungen an den Bediener
In den folgenden Abschnitten wird erklärt, über welche Qualifikationen das Bedienpersonal und das Wartungspersonal verfügen müssen.
Qualifikation
Alle Arbeiten an dem System setzen spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten des Personals voraus.
Jeder, der an dem System arbeitet, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Persönlich geeignet für die jeweilige Tätigkeit.
- Hinreichend qualifiziert für die jeweilige Tätigkeit.
- Eingewiesen in die Handhabung des Systems.
- Vertraut mit den Sicherheitseinrichtungen und deren Funktionsweise.
- Vertraut mit dieser Anleitung, speziell mit Sicherheitshinweisen und mit den Abschnitten, die für die Tätigkeit relevant sind.
- Vertraut mit grundlegenden Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Grundsätzlich müssen alle Personen eine der folgenden Mindestqualifikationen vorweisen:
- Ausgebildete Fachkraft, die selbstständig an dem System arbeitet.
Vorgaben zur Qualifikation des Bedienungspersonals¹
| Lebensphasen | Aufgabenbeispiele des Bedienungspersonals | Laie | Geschultes/unterw. Personal² | Fachkraft³ |
|---|---|---|---|---|
| Transport | – Anheben – Beladen – Entladen | X | ||
| Montage und Installation In Betrieb nehmen | – Montage/Zusammenbau und Befestigen der Maschine - Fachkraft – Anschluss an die Energieversorgung (Spannungsversorgung) - Fachkraft | X | X | |
| Einrichten Einlernen (Teachen)/Programmieren und/oder Umrüsten | – Einrichten/Umrüsten auf andere Werkstücke/Prüfteile - geschultes/unterwiesenes Personal – Eingeben/Ändern - Fachkraft – Testen von Programmen - Fachkraft | X | X | |
| Betrieb | – Einschalten – Steuerung – Überwachen – Ausschalten | X | ||
| Reinigung Instandhaltung | – Reinigung - geschultes/unterwiesenes Personal – Energietrennung - geschultes/unterwiesenes Personal – Demontage/Ausbau von Bauteilen - Fachkraft | X | X | |
| Fehlersuche und Fehlerbeseitigung | – Energietrennung – Fehlersuche – Demontage/Ausbau von Bauteilen – Reparaturen | X | ||
| Demontage Außer Betrieb nehmen | – Abtrennen von der Energieversorgung – Demontage – Anheben – Beladen – Entladen | X |
Tab. 8: Qualifikation des Bedienungspersonals
¹ Als Bedienpersonal wird die Person bzw. werden die Personen bezeichnet, die für Installation, Betrieb, Einrichten, Wartung, Reinigung, Reparatur oder Transport von Maschinen zuständig sind.
² Als geschultes oder unterwiesenes Personal gilt eine Person, die über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Auch über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen wurde sie belehrt. Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person tätig werden.
³ Als Fachkraft wird eine Person bezeichnet, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Weiterhin besitzt sie Kenntnis über die einschlägigen Bestimmungen.
Bedienergruppen
In dieser Anleitung wird zwischen den Bedienergruppen Bedienpersonal und Wartungspersonal unterschieden:
| Personal | Qualifikation |
|---|---|
| Bedienpersonal (Geschultes/unterw. Personal) | Angemessene Unterweisung in den Bereichen: – Funktionsabläufe der Maschine – Bedienabläufe Kenntnisse in den Bereichen: – Kompetenzen und Zuständigkeiten bei der Tätigkeit – Verhalten bei Störfällen |
| Wartungspersonal (Fachkraft) | Fundierte Kenntnisse in den Bereichen: – Maschinenbau – Elektrotechnik Berechtigung für die Tätigkeiten (gemäß den Standards der Sicherheitstechnik): – Inbetriebnahme von Geräten – Erden von Geräten – Kennzeichnen von Geräten Fundierte Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise der Maschine |
Tab. 9: Bedienergruppen
Spezifische Fachkenntnisse
Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur durch Personal mit speziellen Kenntnissen durchgeführt werden:
| Tätigkeit | Qualifikation |
|---|---|
| Arbeiten an elektrischen Einrichtungen | Elektrofachkraft. |
| Arbeiten an mechanischen Einrichtungen | Industriemechaniker oder Unterweisung, die Arbeit darf nur unter Leitung und Aufsicht eines Industriemechanikers gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. |
Tab. 10: Tätigkeiten und Kenntnisse