Unzulässige Betriebsbedingungen
Unter unzulässigen Betriebsbedingungen kann die Betriebssicherheit des Systems nicht gewährleistet werden. Unzulässige Betriebsbedingungen sind deshalb auf jeden Fall zu vermeiden.
Unter den folgenden Bedingungen ist der Betrieb des Systems unzulässig:
- Das System wird nicht bestimmungsgemäß verwendet.
- Das System oder Teile des Systems sind beschädigt, die elektrische Anlage ist fehlerhaft installiert oder die Isolierung ist beschädigt.
- Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sind nicht funktionsfähig oder defekt, unsachgemäß angebracht oder fehlen.
- Das System arbeitet nicht störungsfrei.
- In den Gefahrenbereichen des Systems befinden sich Personen oder Fremdkörper.
- Das System wurde eigenmächtig umgebaut oder unzulässig verändert.
- Das Steuerungssystem wurde unzulässig verändert.
- Betriebsparameter wurden unzulässig verändert.
- Nicht zugelassenes Werkzeug wird verwendet.
- Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle wurden überschritten.
- Die Überbrückung von Endschaltern und sonstigen Steuerungskomponenten, insbesondere der Sicherheitsbauteile, ist ausdrücklich verboten!
- Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, dürfen die Maschine nicht bedienen oder instandhalten.