Verantwortung des Betreibers
Die Sorgfaltspflicht des Betreibers umfasst u. a., Sicherheitsmaßnahmen zu planen und deren Ausführung zu kontrollieren.
Alle Personen, die Tätigkeiten mit und an dem System ausführen, müssen vom Betreiber an dem System geschult werden. Sie müssen die Anleitung gelesen und verstanden haben. Durch eine Unterschrift bestätigen sie dies.
Die Unterschriften werden vom Betreiber auf einer separaten Liste geführt. Damit verfügt der Betreiber über eine Liste der zugelassenen Bediener.
Verletzungsgefahr minimieren
Zum Minimieren der Verletzungsgefahr gelten die folgenden Grundsätze:
- Arbeiten an dem System dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
- Das Personal muss für die jeweilige Tätigkeit vom Betreiber autorisiert werden.
- Das Personal muss sich vor Arbeitsbeginn mit allen Sicherheitseinrichtungen vertraut gemacht haben.
- Stellen Sie sicher, dass Schutzeinrichtungen nie umgangen werden. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob sich Ihr Personal auch daran hält!
- Wenn Schutzeinrichtungen ausgefallen oder gestört sind, so ist dies unverzüglich dem verantwortlichen Vorgesetzten zu melden. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.
- Das Personal muss sich vor Arbeitsbeginn mit den Bedienelementen vertraut gemacht haben.
- An dem System, in dessen Umgebung sowie an den Arbeitsplätzen müssen Ordnung und Sauberkeit herrschen.
- Das Personal muss die für dieses Systems vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tragen. Die notwendige Schutzausrüstung ist in der Werksvorschrift festgelegt. Die betrieblichen Vorgesetzten sind angewiesen, auf das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung bei ihren Mitarbeitern zu achten.
- Während des Aufsetzens bis zur Übergabe an den Betreiber müssen qualifizierte Ersthelfer abrufbereit sein, die die erforderlichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten können.
- Abläufe, Kompetenzen und Zuständigkeiten im Bereich des Systems sind unmissverständlich festzulegen. Das Verhalten bei Störfällen muss jedem klar sein. Das Personal ist darüber regelmäßig zu unterweisen.
- Warnschilder und Hinweise an dem System müssen vollzählig und gut lesbar sein. Deshalb Warnschilder und Hinweise regelmäßig reinigen und ersetzen.
Bediener festlegen
Der Betreiber des System muss festlegen, welche Personen Arbeiten an dem System durchführen dürfen. Diese Personen müssen für die jeweiligen Arbeiten über die notwendigen Kenntnisse verfügen und entsprechend geschult sein.
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Bediener schulen
Die Kenntnisse der allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften gehören zu den Voraussetzungen, um das System sicher zu verwenden und zu bedienen. Zu den allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften zählt auch, dass die Bediener des Systems ihre persönliche Schutzausrüstung tragen und verwenden.
Das System darf nur betrieben werden, wenn die allgemein gültigen Sicherheitshinweise und die in dieser Anleitung beschriebenen Hinweise eingehalten werden. Der Betreiber muss das autorisierte Personal regelmäßig wiederkehrend darin schulen, das System sicher zu bedienen. Die Verpflichtung des Betreibers, das autorisierte Personal regelmäßig zu schulen, gilt insbesondere im Umgang mit dem System, für Arbeiten an den elektrischen Anlagen sowie für Installations-, Rüst- und Wartungsarbeiten.
Der Betreiber des Systems ist verpflichtet, das Personal, das an dem System tätig ist, regelmäßig und wiederkehrend in den für das Personal wichtigen Arbeitsabläufen, Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen zu schulen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das autorisierte Personal stets über die notwendige Qualifikation verfügt.
Schutzausrüstung
Der Betreiber des Systems stellt sicher, dass die Bediener die notwendige Schutzkleidung und Schutzausrüstung erhalten und beim Einsatz an dem System verwenden.