Verantwortung des Integrators
Risikobeurteilung
Das Robotersystem stellt im vorliegenden Zustand eine unvollständige Maschine im Sinne der einschlägigen Richtlinien dar. Ein sicherer Betrieb ist erst nach der Integration in eine übergeordnete Gesamtanlage gewährleistet. Je nach örtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben ist daher vor der Inbetriebnahme dieser Gesamtanlage zwingend eine Risikobeurteilung durchzuführen. Im Rahmen der Risikobeurteilung sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs systematisch zu ermitteln, zu bewerten und zu dokumentieren. Dies fällt in den Verantwortungsbereich des Integrators.
Bewertung von Schutzmaßnahmen
Vor der Inbetriebnahme des Systems müssen die getroffenen Schutzmaßnahmen bewertet werden, entsprechend den Anforderungen aus der Risikobeurteilung.
Nachfolgend sind beispielhaft Tests aufgeführt, die in diesem Zusammenhang im Allgemeinen durchgeführt werden müssen. Alle Tests für konfigurierbare Sicherheitsfunktionen sind in der Anleitung für die Sicherheitsfunktionen beschrieben.
- Prüfen, ob alle Sicherheitseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß und korrekt angeschlossen sind (überprüfen Sie SF1-SF16 in den Sicherheitsfunktionen).
- Prüfen, ob alle angeschlossenen Sicherheitseingänge und -ausgänge, einschließlich der Geräte, die mehreren Maschinen oder Robotern gemeinsam sind, korrekt funktionieren.
- Prüfen, ob die Not-Halt-Einrichtungen (Zustimmeinheit und externe Not-Halt-Einrichtungen) den Roboter anhalten und die Bremsen auslösen.
- Prüfen, ob der Zustimmtaster in der Mittelstellung gehalten werden muss, um Roboterbewegung im manuellen Modus auszulösen, und ob diese Bewegungen nur mit reduzierter Geschwindigkeit ausgeführt werden.
- Prüfen, dass alle an sicherheitsgerichteten Ausgängen angeschlossene Systeme in der Lage sind, Änderungen der Ausgangsleistung im Anforderungsfall zuverlässig zu detektieren.
- Prüfen, ob der Wechsel des Betriebsmodus mit dem Schlüsselschalter erfolgt und dabei der Roboter gestoppt wird.