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Das System verwenden

In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie das System zu verwenden ist.

Bestimmungsgemäße Verwendung

Die unvollständige Maschine dient ausschließlich zur Handhabung von Objekten und Automatisierung von Produktionsabläufen.

Das Bedienpersonal befindet sich während des automatischen Betriebs außerhalb des Bewegungsbereichs des Roboters. Die unvollständige Maschine darf jeweils nur von einem Bediener gleichzeitig bedient werden.

Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine oder Anlage, in welcher die unvollständige Maschine eingebaut und integriert wurde, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entspricht.

Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ist es, dass die Bediener diese Anleitung lesen, verstehen und befolgen. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören das Beachten und Einhalten aller Hinweise in dieser Montageanleitung. Die unvollständige Maschine muss regelmäßig geprüft und gewartet werden, unter Einhaltung der im Wartungshandbuch beschriebenen Intervalle und Methodiken. Die unvollständige Maschine darf nicht in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre betrieben werden.

Die unvollständige Maschine ist ausschließlich für den industriellen und gewerblichen Einsatz bestimmt.

Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.

Sachwidrige Verwendung

Andere Anwendungen als die Handhabung von Objekten sind verboten. Sachwidrige Verwendungen können Gefahren verursachen.

  • Eine sachwidrige Verwendung liegt z. B. vor, wenn unbefugt in sicherheitsrelevante Bauteile eingegriffen wird.
  • Eine sachwidrige Verwendung besteht z. B. auch, wenn die vorgegebenen Betriebsparameter (z. B. Nutzlast) nicht eingehalten werden.
  • Eine sachwidrige Verwendung ist es, die Maschine in Bereichen aufzustellen oder zu verwenden, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können (Ex-Bereiche).

Vorhersehbare Fehlanwendungen

Folgende Fehlanwendungen sind vorhersehbar:

  • Handhabung von Objekten, deren Spezifikation nicht den Vorgaben für diese unvollständige Maschine entspricht.
  • Aufenthalt im Bewegungsbereich des Roboters während des Automatikbetriebs.
  • Bedienung der unvollständigen Maschine durch nicht qualifiziertes Personal.