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Aufstellort und Infrastruktur

Der Aufstellort muss vor der Installation folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Aufstellfläche für die Systemkomponenten muss eben und tragfähig sein.
  • Die Mindesttragfähigkeit des Bodens muss 150 % des Gesamtgewichts betragen.
  • Der Aufstellort muss so gewählt sein, dass die Systemkomponenten nicht auf einer Kante, Abflussrinne o. ä. stehen.
  • Das System ist nicht für den Betrieb im Ex-Bereich zugelassen.

Beachten Sie vor der Installation des Systems weitere Bedingungen an Aufstellort und Infrastruktur, die in den Technische Daten enthalten sind.